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Grümpel umweltbewusst entsorgen
Ein Projekt der SCHNEIDER UMWELTSERVICE AG

Meilen & Volketswil

Baar

Grümpel umweltbewusst entsorgen - Ein Projekt der SCHNEIDER UMWELTSERVICE AG Meilen & Volketswil: Baar:

Mietbedingungen

1. Wagenübernahme

Der Mieter bestätigt den mangelfreien Zustand des Mietwagens.

2. Fahrzeugangaben

Wichtig: Die Fahrzeughöhe beträgt 2.60 Meter. Die maximale Nutzlast beträgt 827 Kg.

3. Benützungsberechtigung

Der Mieter und Fahrer (mindestens 21 Jahre alt und volle 24 Monate im Besitz eines gültigen CH-Führerausweises) sichert zu, über einen für das Fahrzeug gültigen Führerausweis zu verfügen und das Fahrzeug gemäss den Bestimmungen des schweiz. Strassenverkehrsgesetzes (SVG) zu führen. Die Benützungsberechtigung endet mit dem Rückgabetermin dieses Mietvertrages. Weitere Fahrer sind nicht gestattet. Die Haftung übernimmt der Mieter.

4. Kilometerkosten

Die Kilometerkosten für 30 Km sind im Mietpreis enthalten. Ab 30 Km wird jeder zusätzliche Kilometer mit CHF 1.00 in Rechnung gestellt.

5. Zusätzliche Entsorgungen

Das Fahrzeug kann gefüllt abgegeben werden. Für jede zusätzliche Entsorgung gelten die Annahmepreise im Recycling-Center.

6. Verkehrsbussen

Haftung des Mieters, zuzüglich Spesenaufwand des Vermieters.

7. Fahrzeugausfall

Bei Fahrzeugausfällen durch Unfall, Diebstahl, mechanische Defekte usw., löst sich der Mietvertrag sofort und entschädigungslos auf. Der Vermieter haftet in keiner Weise für Ersatzwagen, Mietreduktion noch sonstige dem Mieter und Insassen entstandenen Schäden und Aufwendungen aller Art.

8. Schadenereignis und Panne

Alle Schadenereignisse (Unfälle, Kollisionen, Diebstahl usw.) sind umgehend dem Vermieter zu melden. Bei Verkehrsunfällen ist zudem ein Formular „Europäisches Unfallprotokoll“ vollständig auszufüllen. Grundsätzlich ist bei Unfall und Diebstahl die Polizei beizuziehen. Es gelten in Bezug auf das Verhalten und die Meldepflicht bei Unfällen die gesetzlichen Vorschriften. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

9. Rückgabe

Zum vertraglichen Rückgabetermin am Domizil des Vermieters. Schäden, Mängel und andere ausserordentliche Ereignisse sind dem Vermieter zu melden. Ungemeldete Schäden werden dem Mieter nachbelastet. Vorzeitige Rückgabe berechtigt zu keinerlei Mietpreisreduktion.

10. Befüllung des Grümpelbusses

Der Grümpelbus darf vollständig befüllt werden. Aus- genommen sind Farben, Chemikalien, Auto- & Motorradpneus sowie Gefahrenstoffe.

11. Ende der Vereinbarung

Wird der Wagen nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der Kunde einen Zuschlag von CHF 25.00 pro Viertelstunde zu bezahlen. Bei Absagen am Tag des Vertragsbeginns kann dem Mieter eine Pauschale von CHF 100.00 in Rechnung gestellt.

12. Auslandfahrten

Fahrten ins Ausland sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bewilligung der Schneider Umweltservice AG gestattet.

13. Transportgüter

Versicherung und Transportvorschriften sind Sache des Mieters.

14. Reparaturen

Der Mieter ist verpflichtet, den Wagen vor Vertragsbeginn zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, der Wagen befinde sich bei der Übergabe in Ordnung. Für selbstverschuldete Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, ist der Kunde/Fahrer voll haftbar. Pro Schadenfall gehen CHF 1’000.00 Selbstbehalt zu Lasten des Mieters.

15. Haftungsausschluss

Der Mieter fährt auf eigenes Risiko. Jede vertragliche und ausservertragliche Haftung des Vermieters und seinen Organen sowie Hilfspersonen, sowohl aus eigenem Verhalten als auch aus dem Verhalten anderer Personen, für materielle und immaterielle Schäden aller Art (Personen-, Sach-, Vermögens- und anderen Schäden, einschliesslich entgangenem Gewinn) wird gegenüber dem Mieter und gegenüber Dritten ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gleiche gilt für jegliche Ansprüche auf Genugtuung und auf Gewinnherausgabe.

16. Verwendung

Der Mieter fährt und behandelt das Fahrzeug gemäss der Bedienungsanleitung und den Anweisungen des Vermieters. Er hält es sauber, in ordnungsgemässem, verkehrssicherem Zustand und sichert es angemessen gegen Diebstahl und Beschädigung.

Das Fahrzeug darf nicht zur Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten verwendet werden. Der Vermieter kann jederzeit die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen, wenn er der Ansicht ist, dass der Gebrauch gegen seine Interessen verstösst.

Notfall: Bei Pannen melden Sie sich bei der „Zürich“ Versicherung
Telefonnummer: 0800 80 80 80 / Police-Nr.: 09.948.225 Achtung: Andere Pannendienste gehen zu Ihren Lasten.

Der Mieter anerkennt den Mietvertrag mit allen Vertragsabschnitten, den Gerichtsstand Meilen und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben zu seiner Person.